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KFZ-Gutachten.
Klarheit nach dem Unfall.

Wir dokumentieren den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig und unabhängig. Mit einem persönlichen Ansprechpartner direkt bei uns im Haus.

Unabhängige Bewertung Persönlich vor Ort
Unfallschaden an einem Fahrzeug bei Kava Automobile

Sie wählen den Gutachter. Nicht die Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie ab einer Schadenhöhe von rund 750 € das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Der Prüfer der Versicherung arbeitet für die Versicherung – wir arbeiten für Sie.

Der Sachverständige

Eigenes Gutachterbüro im Haus

Die Gutachten erstellt der Sachverständigenbetrieb der Familie Kava – eigenständig, unabhängig und mit eigener Zulassung. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner für Bewertung, Reparatur und Ersatzwagen, statt drei Termine an drei Orten.

KAVA KFZ Gutachter

Unabhängige Fahrzeuggutachten, die Vertrauen schaffen. Der Sachverständigenbetrieb der Familie Kava sitzt im selben Haus – Gutachten, Instandsetzung und Ersatzwagen laufen deshalb ohne Übergabeverluste ineinander.

Sachverständige
Muharrem Kava
Notruf, rund um die Uhr
01633 366 206

Leistungen

Welches Gutachten Sie brauchen

01

Haftpflichtschaden­gutachten

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

02

Kaskogutachten

Für Schäden, die über Ihre eigene Versicherung laufen – dokumentiert und beziffert nach anerkannten Kalkulationssystemen.

03

Kurzgutachten

Bei Bagatellschäden unterhalb der Gutachtengrenze: schnelle, belastbare Schadenaufstellung zu geringen Kosten.

04

Wert- und Zustandsgutachten

Belastbare Wertermittlung für Verkauf, Ankauf, Erbschaft, Leasingrückgabe oder Gerichtsverfahren.

05

Gebrauchtwagen­check

Vor dem Kauf prüfen lassen, statt danach ärgern: technischer Zustand, Unfallspuren und Wertigkeit im Klartext.

06

Reparaturbestätigung

Nachweis für die Versicherung, dass ein Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde – häufig Voraussetzung für die Nutzungsausfallentschädigung.

Gutachten anfragen

Lieber direkt? 02433 42424